Verlag Philipp von Zabern


Staatsministerin Kühne-Hörmann gibt Kulturgüter aus Raubgrabungen an den Irak zurück

Wertvolle Zeugnisse der frühen Hochkulturen Mesopotamiens

Tuts Vorkammer
Tonnagel aus Isin und vier Tonnägel sowie ein Tonnagelfragment aus Girsu (Foto: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst).

Das archäologische Erbe der Menschheit ist in Gefahr: 2007 bedrohen Feuer das antike Olympia, 2008 erreichen uns Nachrichten von den Kriegsfolgeschäden im irakischen Ur, 2009 wehren sich Anwohner und Archäologen gegen die Zerstörung zahlreicher historischer Stätten im Zuge des Ilisu-Staudammprojekts. Doch sind dies keine Einzelschicksale: Weltweit werden archäologische Stätten geplündert und unwiederbringlich zerstört. Die Rückgabe geraubter Objekt durch Staatsanwaltschaft und Polizei ist im Kampf gegen die Zerstörungen ein wichtiger Schritt:

Die Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Eva Kühne-Hörmann, hat dem irakischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland, Alaa Al-Hashimy, vor Kurzem in der Hessischen Landesvertretung in Berlin 22 altorientalische Fundstücke übergeben. Die bis zu 4000 Jahre alten Stücke waren bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts der Hehlerei 2007 im Wetteraukreis sichergestellt worden.
Bei den Fundstücken handelt sich um Keilschrifttafeln, Tonbriefe, Rollsiegel und sog. Tonnägel, also konisch geformte Tonstücke mit Inschriften. Sie stammen zweifelsfrei aus dem Irak und hätten nicht ausgeführt werden dürfen. Die Übergabe erfolgte auf der Grundlage des im Irak bestehenden staatlichen Schatzregals, wonach solches Kulturgut zum Eigentum des Landes gehört und einer Ausfuhrgenehmigung bedarf, die zu keinem der Gegenstände vorlag. Darüber hinaus verbietet die Resolution des UNO-Sicherheitsrats 1483/2003 den Handel mit illegalem irakischem Kulturgut.

„Raubgrabungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie beschädigen die kulturelle Identität eines Landes und verursachen vielfach unersetzliche Verluste nicht zuletzt auch für die Wissenschaft“, hebt Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann hervor. „Die Rückgabe dieser wertvollen Zeugnisse der frühen Hochkulturen Mesopotamiens an das Land, aus dem sie stammen und aus dem sie unrechtmäßig entwendet wurden, zeigt auch den hohen Stellenwert, den wir dem Schutz von Kulturgütern beimessen.“ 

Prof. Dr. Walter Sommerfeld vom Centrum für Nah- und Mittelost-Studien der Philipps-Universität Marburg, Fachgebiet Altorientalistik, hatte in einem Gutachten festgestellt, dass die Fundstücke aus Raubgrabungen stammen. Sie lassen sich entweder an bekannte Archive anschließen oder mittels inhaltlicher Kriterien zuordnen. Dadurch sind die Herkunftsorte präzise zu bestimmen: die antiken sumerischen Städte Girsu, Isin, Larsa und Umma im Südirak.

Sechs Fundstücke sind beschriftete Tonnägel, wie sie häufig im Mauerwerk von Gebäuden jener Zeit verwendet wurden. Sie enthalten den Namen des jeweiligen Bauherrn, die Bezeichnung des Gebäudes und bei Kultbauten auch den Namen der Gottheit, der diese Stätte geweiht war. Diese Angaben sind so eindeutig, dass sich damit das spezifische Gebäude, aus dem sie stammen, sicher identifizieren lässt.

Das wegen seiner Größe und der Seltenheit der Inschrift wissenschaftlich wertvollste Stück unter den Tonnägeln ist ein aus der Region Isin stammendes Exemplar aus der Herrscherzeit des Königs Enlil-bani (Regierungszeit 1860-1837 v. Chr.). Dieser wurde beim Bau des „Hundehauses“ der Göttin Ninisina verwendet. Von der Inschrift sind weltweit nur zwei Duplikate bekannt.

Isin war Hauptkultort der Heilgöttin Gula, die oft auch Ninisina („Herrin von Isin“) genannt wurde. Ihr heiliges Tier war der Hund, weil dessen Speichel oberflächliche Hauterkrankungen wie Schorfwunden, Geschwüre, Vereiterungen und andere Wunden zum Abheilen bringen konnte. In den Tempelbezirken wurden diese Hunde von eigenen Hundewärtern gepflegt. Ein solches „Hundehaus“ ist in Mesopotamien nur in Isin bekannt.
Herkunftsort der übrigen Tonnägel ist Girsu. Sie stammen von der Tempelanlage des lokalen Hauptgottes Ningirsu („Herr von Girsu“). Es handelt sich um eines der größten bekannten sumerischen Heiligtümer (ca. 460 x 300 m), das allerdings in offiziellen Grabungskampagnen nur unvollständig freigelegt wurde. Raubgräber haben fast alle der bekannten Tonnägel auf den Markt gebracht.

Drei Keilschrifttafeln und drei Tonbriefe bieten antike Verwaltungstexte, in denen es zum Beispiel um den Einsatz von Arbeitern zu einem Schiffstransport, um die Ausgabe von Getreide oder die Empfangsbestätigung von Silber mit einer Zeugenliste geht. Die Keilschrift war in Mesopotamien mehr als 3.000 Jahre lang im Gebrauch. Wichtigster Schriftträger war der überall vorhandene Ton, der einfach zu bearbeiten und mit einem spitzen Griffel leicht zu beschriften war. Insgesamt sind inzwischen einige Hunderttausend Keilschriftentexte bekannt, die überwiegend aus administrativen Zusammenhängen und der Korrespondenz stammen. Die genannten Stücke lassen sich in die Zeit der letzten sumerischen Dynastie (21. Jh. v. Chr.) beziehungsweise in die anschließende altbabylonische Epoche (2000-1600 v. Chr.) datieren.
Zu den Fundstücken gehören schließlich auch zehn Rollsiegel diverser Typen aus unterschiedlichen Perioden. Rollsiegel waren im Alten Mesopotamien außerordentlich weit verbreitet. Ihre Hauptfunktion bestand darin, durch Abrollung auf Tontafeln den dort dokumentierten Vorgang zu legitimieren und eine beteiligte Person eindeutig zu identifizieren. Dafür wurden unterschiedlichste Materialien und Formate eingesetzt. Charakteristisch ist die extrem ausgeprägte und variantenreiche Vielfalt an figürlichen Darstellungen.

Die Ermittlungen in diesem Fall führte die zuständige Kriminalpolizei in Gießen seinerzeit mit Unterstützung der AG Raubgrabung des Hessischen Landeskriminalamts. Die AG bestand von 2003 bis 2009 und setzte sich zusammen aus Beamten des Landeskriminalamts und zweier Polizeipräsidien sowie dem Landesarchäologen beziehungsweise seiner Vertreterin und einem Vertreter des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

In diesen sechs Jahren wurden 33 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Raubgrabungen und Hehlerei mit archäologischen Funden in Hessen geführt. Sie endeten mit Geldstrafen bis 1.200 Euro und Freiheitsstrafen auf Bewährung (bis ein Jahr) sowie Einstellungen ohne oder mit Auflagen (bis zu 1.000 Euro). 2008 wurden darüber hinaus 338 Strafanzeigen wegen des Verdachts der Hehlerei mit antiken Münzen im Internet gestellt. Diese führten je zur Hälfte zu Strafbefehlen und Einstellungen sowie zu zwei Freisprüchen.

Seit Januar 2010 gibt es einen Koordinator für Kulturgüterschutz bei der hessischen Polizei, der sich soweit notwendig mit den Mitgliedern der früheren AG berät.

- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst -