Verlag Philipp von Zabern


Ausgrabung von Schlachtfeldern und Gerichtsstätten

CSI Archaeology

Tuts Vorkammer
Galgen auf Gotland (Foto: Hannes Grobe)

Tatort Geschichte. Nicht nur in Belletristik und Film werden Kriminalfälle zum Publikumsliebling, auch die Archäologie widmet sich zunehmend diesem spannenden Thema!

Funde von ungestörten Schlachtfeldern – noch dazu solchen, die genau mit einem bestimmten Ereignis in Verbindung gebracht werden können – sind überaus selten und lassen sich an einer Hand abzählen. Daher gibt es entgegen allgemeiner Annahme bislang sehr wenige gesicherte und medizinhistorisch verwertbare Erkenntnisse. Die meisten Informationen stammen aus Schriftquellen oder Handschriftenillustrationen – Quellen zweiten Grades und nicht auf jeden Fall vertrauenswürdig. 

Für die Schlacht von Sempach/Schweiz (1386) etwa existieren nur Berichte über Waffenfunde, während die dem Ereignis zugeschriebenen Skelettreste ununtersucht in einem Beinhaus aufbewahrt wurden. Die Schlacht von Visby/Gotland (1361), dokumentiert und publiziert 1939, war für lange Jahre die einzige Arbeit, die sowohl die Waffen als auch deren Opfer behandelte, wenn auch noch nicht nach modernen forensischen Kriterien. Dies gelang erstmals in den letzten Jahren, so an den Schlachtfeldern von Aljubarrota/Portugal (1385), Towton in England (Rosenkriege, 1461) und Vadum Jacob am See Genezareth (im Vorfeld des 3. Kreuzzugs 1179, Truppen Saladins gegen die Templer) – entweder lagen regelrechte Massengräber vor oder aber wenige Individuen, von denen man auf die Gesamtheit rückschließen musste. Alle Schlachtfelder gehören dem Hoch- und Spätmittelalter an, während über römische oder vorgeschichtliche Schlachten, abgesehen von Einzelfunden, kaum etwas bekannt ist. Gerade die römische Kriegstechnik, die historisch und waffenarchäologisch so gut bekannt ist, wirft in Hinsicht auf die Anthropologie noch unzählige Fragen auf. Inwieweit stimmen die Berichte der Chronisten? Lassen sich darüber hinausgehende Regelmäßigkeiten feststellen? Und werden etwaige Schlachtverletzungen von den Archäologen – als Nicht-Mediziner – überhaupt richtig interpretiert?

Am Skelett nachweisbare Verletzungen stammen am häufigsten von Schwertern oder Pfeilen, wobei sich alle Weichteilwunden, die ebenfalls letale Auswirkungen auf das Individuum gehabt haben konnten, jedem Nachweis entziehen. Berühmtester Fall eines solchen Knochendefekts ist ein Wirbel mit noch darin steckendem Pfeil aus dem eisenzeitlichen Oppidum von Maiden Castle, Dorset/England. Seltener dagegen sind Spuren von Keulen oder Streitäxten nachgewiesen. Aus frühmittelalterlichen Reihengräberfeldern gibt es zwar immer wieder einzelne Bestattungen mit Spuren von Verletzungen, aber keine kompletten Schlachtfelder. Manchmal kann man sogar auf die Funktionalität von Schutzbewaffnung schließen, etwa der hochmittelalterlichen Kettenhemden – im 12. Jh. endeten diese oberhalb des Ellenbogens, und in Vadum Jacob wurde ein Skelett gefunden, dem an genau dieser Stelle der Arm abgetrennt worden war.

Auch Spuren von Plünderungen und Leichenfledderei nach der Schlacht sind heute nachweisbar sowie eine etwaige „Verlochung“ der Gefallenen. In Kalkriese beispielsweise gelang der Nachweis, dass die Toten eine Zeit lang offen auf dem Schlachtfeld lagen, wo sie für Wildtiere zugänglich waren, und erst Jahre später in Knochengruben beigesetzt wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren individuelle Bestattungen schon nicht mehr möglich, man konnte nur noch die verstreuten Knochen einsammeln. Dies scheint bei antiken und mittelalterlichen Schlachten gar nicht so selten vorgekommen zu sein, so etwa bei der Schlacht von Hattin 1187 zwischen den Truppen Saladins und dem Königreich Jerusalem: Ein muslimischer Chronist berichtet von nach Jahren noch unbestatteten Toten – von denen heute allerdings nichts mehr erhalten ist, da das Hochplateau, auf dem die Schlacht stattfand, nie mit Erde bedeckt wurde.

Häufiger sind dagegen Galgen- und Wasenplätze zu finden, also mittelalterliche und neuzeitliche Hinrichtungsorte, die oft zugleich als Abdeckereien dienten. Sie werden zum einen im Hinblick auf ihre besondere Topografie untersucht, zum anderen auf etwaige dort verscharrte Opfer. Hingerichtete wurden – wenn man sie nicht zur Abschreckung ihresgleichen am Galgen hängen ließ – gleich vor Ort vergraben, nicht in geheiligter Erde auf dem Friedhof. Hinrichtungsstätten sind in der Regel als Zeichen der Macht, aber auch der Mahnung, weithin sichtbar. Wurden solche Funde in früheren Zeiten eher sporadisch vorgelegt, hat sich in den letzten 20 Jahren quasi das Spezialgebiet der „Rechtsarchäologie“ herausgebildet. Nun sind nicht mehr historische Dokumente oder Illustrationen einzige Quellen für die mittelalterlich-frühneuzeitliche Rechtspraxis, sondern auch die von dieser hinterlassenen archäologischen Funde. Besonders wichtig ist hierbei erneut der Beitrag der Anthropologen. Wie bei den Schlachtfeldern können sie entgegen aller Vermutungen nur auf wenig gesicherte Knochenfunde zurückgreifen, oft auch auf solche neuzeitlichen Datums – so gelangten noch im 19. Jahrhundert Präparate hingerichteter Verbrecher wie des berühmt-berüchtigten „Schinderhannes“ in die anatomischen Sammlungen der Universitäten.

Untersucht werden Regelmäßigkeiten und Sonderfälle, Bestattungssitten bei Hingerichteten sowie die Ursachen, die mit deren Tod in Verbindung zu bringen sind – jede Hinrichtungsart hinterlässt charakteristische Spuren, die im Idealfall am Skelett erkennbar sind: durchtrennte Halswirbel bei Geköpften, dislozierte Halswirbel und gefesselte Hände bei Gehängten, planmäßig zerschlagene Extremitäten bei Geräderten, Schädel mit Spuren der Nagelung von der Zurschaustellung wie beim sogenannten Störtebeker und seinem Kumpan. Bekommt man so einen guten Einblick in diesen besonderen Aspekt des mittelalterlichen Alltagslebens, entziehen sich doch wie schon bei den Schlachtfeldern auch hier die anderen historischen Epochen weitgehend jeglichem Nachweis, sieht man einmal von Einzelfunden ab.

Quelle:

Archäologie in Deutschland 2/2007, 18-36.Archäologie in Deutschland 1/2009, 20-37.P. D. Mitchell, Medicine in the Crusades. Warfare, Wounds and the Medieval Surgeon (Cambridge 2006).

– aro – 08/09